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inkl. acht Schritte einer Autolackierung
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inkl. acht Schritte einer Karosseriereparatur
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Was tun wenn's kracht?
- Die oberste Prämisse: Ruhe bewahren!
- Unfallstelle sichern!
Bei gefährlichen Unfallorten wie Autobahnen-, Schnellstraßen
und dergleichen umgehend Hilfe (Polizei/Gendarmerie/Rettung) verständigen.
- Sicherstellen, dass keine Personen verletzt wurden.
Sollte ein Verkehrsteilnehmer in Folge eines Unfalls verletzt worden sein,
so ist die Verständigung der Polizei/Gendarmerie gesetzlich vorgeschrieben.
Dies gilt in jedem Fall, d.h. auch bei leichten und unscheinbaren Verletzungen.
- Der Unfallbericht
Unverzichtbarer Bestandteil, je detaillierter Ausgefüllt, desto
besser. Nachlässig ausgefüllte Unfallberichte verursachen häufig
Probleme bei der Klärung der Verschuldensfrage und somit eine Verzögerung
bei der Behandlung von Schadenersatzansprüchen oder Geldleistungen.
- Festhalten des Unfallszenarios
Ein, mit Photos dokumentierter Unfallort erleichtert die Klärung
der Verschuldungsfrage. Nehmen Sie den Ort des Geschehens aus zwei oder
mehr Perspektiven auf, und achten Sie darauf, das ein markanter Punkt
im Bereich der Unfallstelle als Fixpunkt auf allen Aufnahmen ersichtlich
ist. (z.B. Kanaldeckel, Baum, Säule, et cetera...)
- Verlassen der Unfallstelle, Fahrerflucht
Achten Sie darauf, die Unfallstelle nicht vor Klärung aller oberhalb
angeführten Punkte zu verlassen. Sollte ein Unfall ohne Fremdbeteiligung
(Flurschäden, Parkschäden, Wildschäden) eintreten bitte
unverzüglich die Gendarmerie/Polizei verständigen und den Schaden
melden.
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