Vom kleinen Kratzer

bis zur großen Beule

Vom kleinen Kratzer
inkl. acht Schritte einer Autolackierung

bis zur großen Beule
inkl. acht Schritte einer Karosseriereparatur

 

Was tun wenn's kracht?

  1. Die oberste Prämisse: Ruhe bewahren!

  2. Unfallstelle sichern!
    Bei gefährlichen Unfallorten wie Autobahnen-, Schnellstraßen und dergleichen umgehend Hilfe (Polizei/Gendarmerie/Rettung) verständigen.

  3. Sicherstellen, dass keine Personen verletzt wurden.
    Sollte ein Verkehrsteilnehmer in Folge eines Unfalls verletzt worden sein, so ist die Verständigung der Polizei/Gendarmerie gesetzlich vorgeschrieben. Dies gilt in jedem Fall, d.h. auch bei leichten und unscheinbaren Verletzungen.

  4. Der Unfallbericht
    Unverzichtbarer Bestandteil, je detaillierter Ausgefüllt, desto besser. Nachlässig ausgefüllte Unfallberichte verursachen häufig Probleme bei der Klärung der Verschuldensfrage und somit eine Verzögerung bei der Behandlung von Schadenersatzansprüchen oder Geldleistungen.

  5. Festhalten des Unfallszenarios
    Ein, mit Photos dokumentierter Unfallort erleichtert die Klärung der Verschuldungsfrage. Nehmen Sie den Ort des Geschehens aus zwei oder mehr Perspektiven auf, und achten Sie darauf, das ein markanter Punkt im Bereich der Unfallstelle als Fixpunkt auf allen Aufnahmen ersichtlich ist. (z.B. Kanaldeckel, Baum, Säule, et cetera...)

  6. Verlassen der Unfallstelle, Fahrerflucht
    Achten Sie darauf, die Unfallstelle nicht vor Klärung aller oberhalb angeführten Punkte zu verlassen. Sollte ein Unfall ohne Fremdbeteiligung (Flurschäden, Parkschäden, Wildschäden) eintreten bitte unverzüglich die Gendarmerie/Polizei verständigen und den Schaden melden.